Wenn die oder der Studierende zum Wintersemester 2020/21 das Unterrichtsfach gewechselt hat (bspw. von Deutsch zu Politik und Gesellschaft), gilt für die Studierende die neue Prüfungsordnung, da in diesem Fall nicht der Zeitpunkt der Erstimmatrikulation an der FAU bzw. in den Abschluss zählt, sondern die Aufnahme des Studienfachs.
Wenn die oder der Studierende zum Wintersemester 2020/21 nicht nur das Unterrichtsfach, sondern auch noch die Schulart gewechselt hat (bspw. von LAMS Deutsch zu LAGS Politik und Gesellschaft), gilt für die Studierende die neue Prüfungsordnung, da in diesem Fall nicht der Zeitpunkt der Erstimmatrikulation an der FAU zählt, sondern die Aufnahme des Studienfachs.
Wenn die oder der Studierende „nur“ das Dritteldidaktikfach gewechselt hat, die Schulart aber nicht gewechselt hat, gilt i.d.R. die alte Prüfungsordnung, da in diesem Fall die Immatrikulation in den Abschluss (bspw. LAGS) entscheidend ist.
Wenn die oder der Studierende aber das Dritteldidaktikfach und gleichzeitig die Schulart gewechselt hat, gilt die für sie neue Prüfungsordnung, da in diesem Fall nicht der Zeitpunkt der Erstimmatrikulation an der FAU zählt, sondern die Aufnahme des Studienfachs.