Q&A zum Studium

Allgemeine Informationen zum Studium:

  • Lehramt Grundschule/ Mittelschule/ Realschule: Die Regelstudienzeit beträgt 7 Semester. Die maximale Semesteranzahl beträgt 12 Semester. Nach dem 12. Semester findet die Zwangsanmeldung für das Staatsexamen statt.
  • Lehramt Gymnasium: Die Regelstudienzeit beträgt 9 Semester. Die maximale Semesteranzahl beträgt 14 Semester. Nach dem 14. Semester findet die Zwangsanmeldung für das Staatsexamen statt.
  • Mehr Informationen dazu: Bayerische Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I)

Im Rahmen Ihres Studiums müssen Sie mehrere Praktika ablegen:

Lehramt Grundschule/ Mittelschule:

  • Fünf Praktika: Orientierungspraktikum (3 Wochen), das Betriebspraktikum (8 Wochen), das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (etwa 3 Wochen), das studienbegleitende-fachdidaktische Praktikum (einmal pro Woche während des Semesters) sowie das zusätzliche studienbegleitende Praktikum (immer mittwochs während des Semesters).

Lehramt Realschule/ Gymnasium:

  • Vier Praktika: Orientierungspraktikum (3 Wochen), das Betriebspraktikum (8 Wochen), das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum (etwa 3 Wochen) und das studienbegleitende-fachdidaktische Praktikum (einmal pro Woche während des Semesters).

Lehr:werkstatt (nur Lehramt RS und GYM)

  • Viele Studierende wünschen sich, besser auf den Lehrerberuf vorbereitet zu sein. Gleichzeitig sehen sich die Lehrkräfte von heute mit vielfältigen Anforderungen konfrontiert (Ganztagsschule, steigende Heterogenität der Schulklassen etc.). Im Schulalltag bleibt wenig Zeit, um neue Konzepte und Methoden im Unterricht zu erproben. Dieser Situation wird in der Lehr:werkstatt begegnet.
  • Die Lehr:werkstatt ist ein Praktikumsprojekt für Realschule und Gymnasium, in dem eine Lehrkraft (die Lehr:mentorin oder der Lehr:mentor) und eine Lehramtsstudierende oder einen Lehramtsstudierenden (die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker) ein Tandem bilden und über ein Schuljahr hinweg zusammenarbeiten. In zwei drei- bis vierwöchigen Blöcken während der vorlesungsfreien Zeiten sowie einen Tag pro Woche während der Semester begleitet die Lehr:werkerin oder der Lehr:werker seine Tandempartnerin oder seinen Tandempartner aktiv im Unterricht.
  • Für die Lehr:werkstatt wird das Orientierungspraktikum sowie das pädagogisch-didaktische Praktikum angerechnet.
  • Weitere Informationen gibt es unter www.lehrwerkstatt.org und www.zfl.fau.de/lehrwerkstatt/

  • Die sogenannte Grund- und Orientierungsprüfung ist eine Prüfung, die begleitend zum Studium verläuft und aus mehreren Modulprüfungen zusammengesetzt ist. Diese muss bis zum Ende des zweiten Semesters im Umfang von 40 LP abgelegt sein. Die LAPO genehmigt eine Überschreitungsfrist von einem Semester.
  • Anforderungen zu Bestehen der GOP:
    • Unterrichtsfach: mindestens 1 Modul
    • EWS: mindestens 1 Modul
    • Didaktiken der Fächergruppe oder Didaktik des Unterrichtsfachs: mindestens 1 Modul
  • ACHTUNG: Klausuren, die im Rahmen der GOP absolviert werden, dürfen nur einmal wiederholt werden.
  • Weitere Informationen finden Sie hier: https://zfl.fau.de/studium/grundlagen-und-orientierungspruefung/ 

  • Es ist möglich während des Studiums das EWS-Examen vorzuziehen. Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung ist der Abschluss des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums und aller Module der Erziehungswissenschaften. Dies umfasst insgesamt 35 LP, die bis zum Staatsexamen absolviert werden müssen.
  • Spätestens nach dem 12. Semester (GS/MS/RS) bzw. 14. Semester (GY) wird das Staatsexamen in den studierten Fächern geschrieben.
  • Im Hauptfach Politik und Gesellschaft werden folgende Themenblöcke abgefragt:
    1. Politikwissenschaft: jeweils eine Frage zu Politische Theorie, zu Politische Systeme und zu Internationale Beziehungen (Bearbeitungszeit: 4 Stunden)
    2. Soziologie: fünf Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen (Bearbeitungszeit: 4 Stunden)
    3. Didaktik der Sozialkunde/ Politik und Gesellschaft: drei Fragen zu unterschieden Themenbereichen (Bearbeitungszeit: 3 Stunden)
  • Innerhalb jedes Blocks wird sich für jeweils eine Frage entschieden und diese bearbeitet.
  • TIPP: Zugriff auf vorherige Staatsexamenaufgaben durch eine kostenlose Anmeldung auf der Seite BLLV.

  • Die Zulassungsarbeit muss bis zur Anmeldung des Staatsexamens in den studierten Fächern abgeben sein.

  • Das Lehramt für Grundschule, Realschule und Mittelschule studieren nicht vertieft. Das Lehramt für Gymnasium hingegen schon.

  • Die wichtigsten Online- Portale sind StudOn (E-Learning-Plattform, Seminaranmeldung) und Campo. Mehr dazu hier.

  • Ja und nein. Es hängt davon ab, ob Sie sich die ECTS anrechnen lassen möchten. Falls Sie die Veranstaltung lediglich zur Wiederholung des Stoffes in Vorbereitung auf das Examen besuchen, ist die Anmeldung zur Prüfung nicht nötig.
  • Zur Anrechnung der ECTS und Anmeldung zur Prüfung gibt es bei der Prüfungsanmeldung einen separaten Reiter „freien Bereich“ des jeweiligen Fachs.

  • Die Prüfungsnummern können auf Campo in Ihrem Studienplaner/ Modulplan eingesehen werden. Das Stern-Symbol weist auf eine Prüfung hin, die Nummer daneben ist dann die entsprechende Prüfungsnummer.

  • Haben Sie den Anmeldezeitraum für die Prüfungen verpasst und möchten trotzdem die Prüfung in dem Fach ablegen, so geben Sie dies bitte zeitnah ihren jeweiligen Dozierenden weiter. Dieser könnte Sie an der Prüfung teilnehmen lassen.  Wenn die Genehmigung zur Teilnahme erteilt worden ist, senden Sie diese an das Sekretariat, damit die nachträgliche Anmeldung zur Prüfung durchgeführt werden kann.

Allgemeine Informationen zum Unterrichtsfach Politik und Gesellschaft:

  • Ab dem Wintersemester 2020/2021 gibt es eine neue Fachprüfungsordnung für das Fach Politik und Gesellschaft. Die Studierenden, die in dem Wintersemester 2020/2021 ihr Studium beginnen, sollen nach der neuen Prüfungsordnung mit dem Fach Politik und Gesellschaft beginnen. Das heißt, die erste Veranstaltung wird erst im Wintersemester 2021/2022 belegt.
  • Die neue FPO gilt für alle Studierenden, die sich im Studienfach Politik und Gesellschaft im Wintersemester 2020/21 im 1. Fachsemester befinden, unabhängig davon, wann die Studierenden das (Lehramts-)Studium an der FAU aufgenommen haben.
  • Die neue FPO gilt also auch bspw. für Studierende, die entweder die Schulart oder das Unterrichtsfach bzw. die „Dritteldidaktik“ gewechselt haben und (nun) Politik und Gesellschaft studieren. Das gilt auch für Studierende, die bspw. vorher LA Grundschule mit Unterrichtsfach Sozialkunde studiert haben und nun zu LA Mittelschule mit Unterrichtsfach Politik und Gesellschaft wechseln, auch wenn sich diese Studierenden  bestimmte Module anerkennen lassen können.

  1. Wenn die oder der Studierende zum Wintersemester 2020/21 das Unterrichtsfach gewechselt hat (bspw. von Deutsch zu Politik und Gesellschaft), gilt für die Studierende die neue Prüfungsordnung, da in diesem Fall nicht der Zeitpunkt der Erstimmatrikulation an der FAU bzw. in den Abschluss zählt, sondern die Aufnahme des Studienfachs.
  2. Wenn die oder der Studierende zum Wintersemester 2020/21 nicht nur das Unterrichtsfach, sondern auch noch die Schulart gewechselt hat (bspw. von LAMS Deutsch zu LAGS Politik und Gesellschaft), gilt für die Studierende die neue Prüfungsordnung, da in diesem Fall nicht der Zeitpunkt der Erstimmatrikulation an der FAU zählt, sondern die Aufnahme des Studienfachs.
  3. Wenn die oder der Studierende „nur“ das Dritteldidaktikfach gewechselt hat, die Schulart aber nicht gewechselt hat, gilt i.d.R. die alte Prüfungsordnung, da in diesem Fall die Immatrikulation in den Abschluss (bspw. LAGS) entscheidend ist.
  4. Wenn die oder der Studierende aber das Dritteldidaktikfach und gleichzeitig die Schulart gewechselt hat, gilt die für sie neue Prüfungsordnung, da in diesem Fall nicht der Zeitpunkt der Erstimmatrikulation an der FAU zählt, sondern die Aufnahme des Studienfachs.

  • Die Klausuren in dem Unterrichtsfach Politik und Gesellschaft sind in den meisten Fällen offene Aufgabenformate. Hierbei darf man sich aus zwei Aufgaben eine zur Bearbeitung wählen.

  • Man kann sich immer nur zu dem Ersttermin der Prüfung einer Vorlesung oder eines Seminars anmelden.
  • Tritt man diesen Erstversuch nicht an, kann aber ein Attest vorweisen, so wird man automatisch für den Zweitversuch angemeldet, welcher dann als Erstversuch gilt.
  • Tritt man den Erstversuch ohne Grund nicht an, so gilt der Erstversuch als nicht bestanden und man wird automatisch zum Zweitversuch angemeldet, welcher dann auch als Zweitversuch gewertet wird.

  • Ein Modul kann nur dann in Campo verbucht werden, wenn alle Teilleistungen (Vorlesung, Seminar), welche zu einem Modul dazugehören, von den PrüferInnen freigegeben wurden. Wird eine Prüfung auf Campo nicht angezeigt könnte es sein, dass beispielsweise eine Seminarleistung vom Dozenten noch nicht freigegeben wurde oder noch nicht erbracht wurden ist. In diesem Fall können Sie sich an die Sekretärin Frau Reinerth für die Fachdidaktik Politik und Gesellschaft wenden.